Satzung Weltladen Neu-Isenburg e.V.             

Hier als PDF-Datei zum Download > 

 

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

Der Verein nennt sich: Weltladen Neu-Isenburg e.V.
Sitz des Vereins ist Neu-Isenburg.  Er ist in das Vereinsregister eingetragen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck des Vereins

1. Aufgabe und Ziel des Vereins ist die Förderung aller Maßnahmen, die eine wirksame und nachhaltige Hilfe für die Bevölkerung in den Ländern des Globalen Südens bedeuten.

2. Dies geschieht durch

  • Finanzielle, ideelle und materielle Unterstützung von gemeinnützigen, sozial-integrativen, genossenschaftlichen und ähnlichen Initiativen im Globalen Süden;
  • Förderung von Aktivitäten, die ein Bewusstsein für die Zusammenhänge zwischen dem Globalen Norden und Süden bilden.

3. Bei seiner Tätigkeit legt der Verein Wert auf die Zusammenarbeit mit allen sozialen, öffentlichen, privaten, kirchlichen und wissenschaftlichen Organisationen, die den in Abs. 1. beschriebenen Zielen des Vereins förderlich sind.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.  Der Verein ist selbstlos tätig.  Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 4 Mitgliedschaft

1.  Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Zwecken im Sinne des § 2 zustimmen.

2.  Natürliche Personen können die Aufnahme als Mitglied beantragen. Über die Aufnahme ent-scheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.  Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.  Wird die Aufnahme abgelehnt, kann die Mitgliederversammlung angerufen werden.

3.  Über die Aufnahme juristischer Personen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

4.   Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds.  Der Mitgliedsbeitrag für das Kalenderjahr wird nicht zurückerstattet.

5.   Der freiwillige Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung des Mitglieds.  Der Austritt ist bis zum Ende des jeweiligen Monats möglich.

6.   Der im § 4 Abs. 4 erwähnte Ausschluss eines Mitglieds wegen eines die Zwecke oder das Ansehen schädigenden Verhaltens kann nur mit einer Mehrheit von 2/3 der auf einer Mit-gliederversammlung abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

 

§ 5 Beitrag

Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Zahlung eines Jahresbeitrages.  Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.  Der Beitrag ist jeweils am Anfang eines Kalenderjahres, jedoch bis spätestens am 1.2. auf das Konto des Vereins einzuzahlen.

 

§ 6 Organe

Die Organe des Vereins sind

  • die Mitgliederversammlung (MV) und
  • der Vorstand

 

§ 7 Mitgliederversammlung (MV)

Oberstes Organ des Vereins Weltladen Neu-Isenburg e.V. ist die Mitgliederversammlung.

1.    Aufgaben der Mitgliederversammlung

a)    Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereins gemäß § 2
b)    Kenntnisnahme des Geschäfts- und Kassenberichts
c)    Wahl und Entlastung des Vorstandes
d)    Satzungsänderung
e)    Ausschluss von Mitgliedern
f)    Festsetzung der Beitragshöhe
g)    Auflösung des Vereins gemäß § 10


2.    Einberufung und Beschlussfähigkeit der MV

a)    Die MV findet mindestens einmal im Jahr statt.
b)    Die MV ist beschlussfähig, wenn zu ihr in Textform mit einer Frist von mind. 14 Tagen unter     Beifügung der Tagesordnung per E-Mail an die uns vorliegende Email-Adresse oder per Post     eingeladen wurde. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist     beschlussfähig. 
c)    Beschlüsse werden - falls in dieser Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist -     mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
d)    Auf Antrag von 20% der Mitglieder muss eine außerordentliche MV einberufen werden.
e)    Die außerordentliche MV ist vom Vorstand schriftlich einzuberufen.


3.    Den Vorsitz der MV führt der/die Vorsitzende des Vorstandes oder einer seiner/ihrer Stell-vertreter/innen.  Die Beschlüsse der MV werden protokolliert und von dem/der Vorsitzenden sowie von dem/der Protokollführer/in unterzeichnet.

 

§ 8 Vorstand

1.   Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, zwei Stellvertreter/innen und einem/einer Kassenwart/in.  Mitglieder des Vorstands müssen Vereinsmitglieder sein.

2.  Der Vorstand ist an die Beschlüsse der MV gebunden und führt die laufenden Geschäfte.

3.  Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.  Jedes Mitglied des Vorstandes ist im Sinne des § 26 BGB einzeln vertretungsberechtigt.  Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als € 1.000,-- verpflichten, können nur mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam tätigen.

4.  Der Vorstand hat jeder MV über seine Tätigkeit seit der vorangegangenen MV Rechenschaft zu geben.

5.    Wahlen und Amtszeiten
a)    Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt.  Sie bleiben auch     nach ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.  Wiederwahl ist möglich.
b)    Die Vorstandsmitglieder sind in getrennten Wahlgängen mit einfacher Mehrheit zu wählen.

 

§ 9 Satzungsänderungen

1. Anträge auf Änderung der Satzung sind schriftlich an den Vorstand einzureichen.

2. Satzungsänderungsanträge müssen mit der Einladung zur MV allen Mitgliedern bekannt gegeben werden.

3. Für die Satzungsänderung ist eine 2/3-Mehrheit der auf der MV erschienenen Mitglieder erforderlich.

 

§ 10  Auflösung

1.    Ein Antrag auf Auflösung des Vereins muss schriftlich an den Vorstand eingereicht werden.

2.     Der Antrag auf Auflösung muss mit der Einladung zur MV allen Mitgliedern bekannt  gegeben werden.

3.    Die Auflösung bedarf einer 2/3-Mehrheit der Mitglieder.

4.    Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen zu gleichen Anteilen an

  • den Weltladen Dachverband e.V.       Ludwigstr. 11      55116 Mainz
  • das Entwicklungspolitische Netzwerk Hessen e.V.     Vilbeler Str. 36      6o313  Frankfurt 


Diese haben das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

 

§  11  Gerichtsstand / Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Neu-Isenburg

 

 

Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am 25. Februar  2008 beschlossen und von der Mitgliederversammlung am 22. April 2008 korrigiert.


Die Satzung wurde zuletzt geändert in der Mitgliederversammlung am 30. November 2022.

Die Gründungsmitglieder des Vereins zeichnen wie folgt:

 

Rudi Reitz

Heidemarie Plessing

Rita Schmidt

Kurt Strauss

Barbara Poggemann

Petra Burkhard-Ost

Sibille Hormel

Helmut Klenk

Hannelore Hübner

Matthias Plieninger

Dr. Jörn Sievers (für die Evang. Johannesgemeinde Neu-Isenburg)

Gisela Mauer

Rosmarie See

Wir benutzen Cookies

Wir verwenden Cookies, Skripte und ähnliche Technologien damit unsere Webseite gut funktioniert sowie zur Darstellung personalisierter Inhalte, um Ihnen ein tolles Nutzererlebnis zu bieten. Es hilft uns unser Internet-Angebot zu verbessern und finanzieren.

Dabei kann es vorkommen, dass Ihre Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union übertragen werden, welches kein vergleichbares Datenschutzniveau gewährleistet. Details zur Datennutzung und ggfs. -weitergabe erläutern wir in unserer Datenschutzerklärung.

Indem Sie “Akzeptieren” klicken, stimmen Sie diesen zu. Sie können jederzeit – auch später noch – Ihre Einstellungen ändern (Menüpunkt unten auf der Seite: „Cookie Einstellungen“).